Perspektiven für die Zukunft
Staatsvertrag sichert Rechte der Katholiken im Land Bremen
Hildesheim/Bremen (bph) Einen völkerrechtlichen Staatsvertrag haben am Freitagmittag im Bremer Rathaus der Heilige Stuhl und die Hansestadt Bremen geschlossen. Unterschrieben wurde der Vertrag vom Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Giovanni Lajolo, und dem Bremer Bürgermeister Dr. Henning Scherf.
Von einem "historischen Ereignis" sprach Scherf in seinem Grußwort an den Apostolischen Nuntius. Die Katholiken hätten es in der Hansestadt nicht immer leicht gehabt mit den Protestanten. Doch in den letzten Jahren seien die Beziehungen sehr gut gewesen. "Die Regierung der Stadt Bremen hat sich der christlichen Werte immer bewusst gezeigt", bedankte sich Lajolo in seiner Antwort. Der Staatsvertrag sichere die Handlungsfreiheit der Katholiken in Bremen und öffne Perspektiven für die Zukunft.
Auf die "gesellschaftspolitische Rückseite" des Konkordats verwies der Hildesheimer Bischof Dr. Josef Homeyer in seinem Grußwort. Die Politik habe eine "soziale Bürgergesellschaft" zu fördern. Deren Engagement in einer sozialen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung werde die katholische Kirche wie in der Vergangenheit auch in Zukunft mittragen, versprach Homeyer. Dabei müsse sich die Kirche vor allem den Herausforderungen der Migration und des Multikulturalismus sowie der "Neubuchstabierung des Sozialstaats" stellen.
Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Bremen kodifiziert in 25 Artikeln im wesentlichen die bereits praktizierten Regelungen zwischen katholischer Kirche und Stadt. Unter anderem regelt der Vertrag die Freiheit, den katholischen Glauben öffentlich auszuüben und schützt die staatlich anerkannten kirchlichen Feiertage. Außerdem werden der katholischen Kirche das Recht auf eigene Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen eingeräumt sowie das Recht, dort konfessionellen Religionsunterricht zu erteilen. Kirchliches Eigentum und Kulturdenkmale sowie katholische Friedhöfe werden ausdrücklich geschützt.