Das Bistum Hildesheim hat auf die Schmerzensgeld-Klage von Herrn Jens Windel reagiert und durch seinen Anwalt am 12. August 2024 fristgerecht eine Klageerwiderung beim Landgericht Hildesheim eingereicht. In seiner Klageerwiderung beantragt die Diözese, die Klage von Herrn Windel abzuweisen.