Aktuelle Kirchenvorstandsbeschlüsse vom 12.03.2024
In der KV-Sitzung am 12.3.2024 wurden folgende Beschlüsse
zu den Immobilien der Pfarrgemeinde St. Marien gefasst:
„Die Zukunft liegt nicht darin, dass man an sie glaubt oder nicht an sie glaubt, sondern darin, dass man sie vorbereitet.“ Erich Fried in seinem Gedicht „Zurückblickend“
Nach einer Zeit des Wartens, des Prüfens, der persönlichen Haltung, das Diskutierens in den Gremien und des Abwägens von unterschiedlichen Möglichkeiten sind Mitte März im Rahmen einer KV -Sitzung Beschlüsse über den weiteren Umgang mit unseren Immobilien gefasst worden. Zu Art und Umfang informiert der Kirchenvorstand im kommenden Gemeindebrief, auf der Homepage unserer Pfarrei und in den Schaukästen der einzelnen Kirchorte.
Das Projektteam um die Zukunftsräume überarbeitet und ergänzt die Zielperspektiven im pastoralen Plan und verschriftlicht ein erstes Finanzrahmenkonzept für die weitere Immobilienplanung.
Möchten Sie, liebe Leserinnen und Leser, mit dem Projektteam ins Gespräch kommen, wenden Sie sich bitte gerne an mich.
Barbara Weißbrich – Ansprechpartnerin für den Prozess Zukunftsräume
Beschlüsse vom 12. März 2024
- Das Kirchengrundstück St. Katharina in Rehren wird veräußert werden. Die Gemeinde wird voraussichtlich in der evangelischen Kirche Kathrinhagen frühestens ab 2025 die hl. Messe feiern. Pfarrer Welten bleibt in seiner Wohnung in Rehren.
- In Bückeburg werden die Gebäudekomplexe Kirche / Kindergarten und Pfarrheim / alte Schule weiterhin für die Gemeinde erhalten bleiben. Von dem Pfarrhaus werden wir uns frühestens in 2025 trennen. Es wird berücksichtigt, dass Pater Jacob seine Wohnung im Pfarrhaus hat.
- In Obernkirchen soll eine Begegnungsstätte mit barrierefreiem Zugang zur Kirche und umgekehrt entstehen. Der Komplex Pfarrhaus / Pfarrheim / Küsterhaus soll verkauft werden. Auch diese Veränderungen können frühestens 2025 begonnen werden.
- Für alle Maßnahmen muss zunächst der Immobilienprozess mit den zuständigen Personen in Hildesheim zum Abschluss gebracht werden.Die Wiedergabe dieser Beschlüsse dient der Vermeidung der Entstehung von Gerüchten.