Corona und Gottesdienste

Aktueller Stand ab 11. April 2022

EMPFEH LU N GEN FÜ R D I E FEI ER VON GOTTESD I ENSTEN
im Bistum Hildesheim unter den Bedingungen der Corona -Pandemie vom 11.04.2022.

  • Von der Teilnahme am Gottesdienst ausgeschlossen sind weiterhin Personen, die Symptome aufweisen, die auf eine Covid-19-Infektion, einen grippalen Infekt oder eine Erkältung hinweisen.
  • Allen Personen, die am Gottesdienst teilnehmen, wird empfohlen, eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung – insbesondere dann, wenn sie sich im Kirchenraum bewegen. Je nach Sitzordnung kann die Maske am Platz abgenommen werden.
  • Bei der Bewegung im Kirchenraum (z. B. Weg zum Platz, Kommuniongang etc.) wird empfohlen, den üb- lichen Mindestabstand (1,5 m) einzuhalten.
  • Zwischen Einzelpersonen bzw. zwischen Gruppen (z. B. nach Hausständen bzw. Familien o. ä.) sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Am Sitzplatz kann die medizinische Maske abgenommen werden.

Die Welt unter Atemschutz

Niedersächsische Corona-Verordnung

 Am 01.04.2022 ist die neue Niedersächsische Corona-Verordnung veröffentlicht worden, die am 03.04.2022 in Kraft tritt. Die aktuelle Verordnung tritt mit Ablauf des 29.04.2022 außer Kraft. Mit dem 02.04.2022, laufen die bisherigen Übergangsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus aus. Entsprechend der engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind von Sonntag, 3. April 2022 an nur noch sehr begrenzte Vorgaben zu Test- und Maskenpflicht möglich. Dies ergibt sich aus der am 01. April 2022 veröffentlichten neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung. In dem FAQ Bereich des Landes Niedersachsen werden Ihnen häufig gestellte Fragen beantwortet

Zur aktuellen Verordnung  FAQ-bereich Niedersachsen

Bistum Hildesheim Coroainfos Bistumsempfehlung als PDF-Datei